Regelwerk der 24h-LAN
1.) Haftung durch das ORGA Team
Das ORGA Team kann bei Sach- und Personenschäden nicht zur
Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar
für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für
den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der
Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden,
die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren,
das Aufspielen von Programmen, Veränderungen von Konfigurationen
des Betriebssystems, etc. entstehen. Wir sind gerne behilflich bei
der Konfiguration des Netzwerkes und der Programme, übernehmen
aber keinerlei Haftung für eventuell auftretende Fehlfunktionen,
die dadurch entstehen.
2.) Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Netzwerk
Das ORGA Team stellt einen Raum, einen Platz und einen Netzwerkzugang zur
Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45
Netzwerkkabel (Twisted Pair), Mehrfachstecker etc.) sind vom
Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist
untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht! Das Mitbringen von
überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie
anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen,
Kühlschränken, Backöfen, Wasserkochern, Verstärkern,
Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und
Transportgründen untersagt. Des weiteren ist auch das
Anschließen von Ladegeräten wie z.B. Handyladegeräten
o.ä. untersagt. Eigenmächtige Veränderungen am
Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z. B. durch Switche etc.)
ist ebenfalls untersagt.
3.)Verhalten im Netzwerk
Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu
hacken, sniffen oder mit Viren und Trojanern o.ä. zu infizieren,
sind strengstens untersagt und werden notfalls mit einem Verweis von
der Veranstaltung bestraft. Eine Änderung der MAC-Adresse ist
nicht gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs
durch Erstellung eigener Nameserver, doppelter Vergabe von
Rechner-Namen, IP-Adressen etc. werden mit sofortigem Ausschluss ohne
Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
4.) Nutzung von Software
Das ORGA Team weist entschieden darauf hin, dass die unerlaubte
Vervielfältigung von Software und Musik eine Straftat ist. Es
wird angemerkt, dass jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter
Software gesetzlich verboten ist. Der Veranstalter spricht sich davon
frei, für die Daten auf den mitgebrachten Datenträgern
(Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu
sein. Dasselbe gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom
Veranstalter bereitgestellte Dateien. Das ORGA Team ist weder gewillt
alle Daten zu kontrollieren, noch ist das unter akzeptablem Aufwand
durchführbar, somit liegt die Verantwortung hierfür einzig
und allein bei den einzelnen Teilnehmern. Die Teilnehmer dürfen
nur Spiele spielen, welche laut der USK für ihr Alter
freigegeben sind. Verstoß gegen diese Regel wird mit
Verwarnungen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.
5.) Gesundheitliche Schäden
Die für Computer-/Videospiele geltenden Sicherheits- und
Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden
wird keine Haftung übernommen.
6.) Rauschmittel
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken zu dieser Veranstaltung
ist nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens
untersagt. Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen
gestattet.
7.) Speisen und Getränke
Zu der Veranstaltung können Speisen und Getränke (bis auf Alkohol) zur Eigenverpflegung mitgebracht werden.
Diverse nichtalkoholische Getränke und Biere sowie Speisen (Pizzaservice, Frühstück)
werden in den Räumen zum Verkauf angeboten.
8.)Einlass
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seinen Personalausweis vorzulegen. Jeder
Teilnehmer hat sich an den Platz zu setzen, den er sich ausgesucht
hat oder der ihm vom ORGA Team oder seinen Mitarbeitern zugeteilt
wurde.
9.) Rücktritt und Kündigung durch das ORGA Team
Das ORGA Team behält sich das Recht vor, die LAN Party bei zu
geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein
Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung
einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte
Beiträge ausnahmslos zurückerstattet. Das ORGA Team kann
Teilnehmer vor und während der LAN Party ausschließen,
wenn die Durchführung der LAN Party trotz Mahnung des
entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher
Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt
hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom
störenden Teilnehmer selbst zu tragen.
10.) Rücktritt durch den Teilnehmer
Erscheint ein Teilnehmer nicht zur LAN Party, behält sich das ORGA Team
das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung
einzubehalten.
11.) Ausschluss von der Veranstaltung
Teilnehmer können ohne Nennung von Gründen vom Veranstalter von der
LAN ausgeschlossen werden. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung
und Entschädigung erlischt hierdurch. Falls dabei Kosten
entstehen sollten, sind diese vom störenden Teilnehmer selbst zu
tragen.
12.) Allgemeines Verhalten
Allen Anweisungen, die durch das ORGA Team oder seinen Mitarbeitern erteilt
werden, ist SOFORT folge zu leisten. Wiederholte Verstöße
gegen die Veranstaltungsordnung, nicht befolgen von Anweisungen durch
das ORGA Team, schwere Verstöße gegen die
Veranstaltungsordnung, mutwilliges Beschädigen von fremdem
Eigentum oder Gebäuden und Körperverletzung wird mit
sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung geahndet.
Im Falle eines Ausschlusses wird der Eintrittspreis NICHT
zurückerstattet. In besonders schweren Fällen behalten sich
das ORGA Team weitere Schritte bis zur Anzeige vor. Jegliches
Inventar des Veranstaltungssaales, sowie bewegliche Vermögen und
Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer
Bestimmung entsprechend zu benutzen. Am PC- Stromnetz ist
ausschließlich der Betrieb von PCs und Monitoren erlaubt. Das
Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln.
Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen. Jeder Teilnehmer
ist verpflichtet, für einen gesitteten und reibungslosen Ablauf
der LAN Party zu sorgen. Falls ein Teilnehmer von der LAN Party
ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der
anderen Teilnehmer. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der
eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob
es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder um die
Verunreinigungen Anderer. Des weiteren ist außerhalb des
Gebäudes von 22.00 – 8.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
