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Regelwerk der 24h-LAN

1.) Haftung durch das ORGA Team
Das ORGA Team kann bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Veränderungen von Konfigurationen des Betriebssystems, etc. entstehen. Wir sind gerne behilflich bei der Konfiguration des Netzwerkes und der Programme, übernehmen aber keinerlei Haftung für eventuell auftretende Fehlfunktionen, die dadurch entstehen.

2.) Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Netzwerk
Das ORGA Team stellt einen Raum, einen Platz und einen Netzwerkzugang zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), Mehrfachstecker etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht! Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Kühlschränken, Backöfen, Wasserkochern, Verstärkern, Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Transportgründen untersagt. Des weiteren ist auch das Anschließen von Ladegeräten wie z.B. Handyladegeräten o.ä. untersagt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z. B. durch Switche etc.) ist ebenfalls untersagt.

3.)Verhalten im Netzwerk
Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu hacken, sniffen oder mit Viren und Trojanern o.ä. zu infizieren, sind strengstens untersagt und werden notfalls mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Eine Änderung der MAC-Adresse ist nicht gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs durch Erstellung eigener Nameserver, doppelter Vergabe von Rechner-Namen, IP-Adressen etc. werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.

4.) Nutzung von Software
Das ORGA Team weist entschieden darauf hin, dass die unerlaubte Vervielfältigung von Software und Musik eine Straftat ist. Es wird angemerkt, dass jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software gesetzlich verboten ist. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu sein. Dasselbe gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien. Das ORGA Team ist weder gewillt alle Daten zu kontrollieren, noch ist das unter akzeptablem Aufwand durchführbar, somit liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei den einzelnen Teilnehmern. Die Teilnehmer dürfen nur Spiele spielen, welche laut der USK für ihr Alter freigegeben sind. Verstoß gegen diese Regel wird mit Verwarnungen bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung geahndet.

5.) Gesundheitliche Schäden
Die für Computer-/Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

6.) Rauschmittel
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken zu dieser Veranstaltung ist nicht gestattet. Auch Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

7.) Speisen und Getränke
Zu der Veranstaltung können Speisen und Getränke (bis auf Alkohol) zur Eigenverpflegung mitgebracht werden. Diverse nichtalkoholische Getränke und Biere sowie Speisen (Pizzaservice, Frühstück) werden in den Räumen zum Verkauf angeboten.

8.)Einlass
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seinen Personalausweis vorzulegen. Jeder Teilnehmer hat sich an den Platz zu setzen, den er sich ausgesucht hat oder der ihm vom ORGA Team oder seinen Mitarbeitern zugeteilt wurde.

9.) Rücktritt und Kündigung durch das ORGA Team
Das ORGA Team behält sich das Recht vor, die LAN Party bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge ausnahmslos zurückerstattet. Das ORGA Team kann Teilnehmer vor und während der LAN Party ausschließen, wenn die Durchführung der LAN Party trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom störenden Teilnehmer selbst zu tragen.

10.) Rücktritt durch den Teilnehmer
Erscheint ein Teilnehmer nicht zur LAN Party, behält sich das ORGA Team das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.

11.) Ausschluss von der Veranstaltung
Teilnehmer können ohne Nennung von Gründen vom Veranstalter von der LAN ausgeschlossen werden. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom störenden Teilnehmer selbst zu tragen.

12.) Allgemeines Verhalten
Allen Anweisungen, die durch das ORGA Team oder seinen Mitarbeitern erteilt werden, ist SOFORT folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen die Veranstaltungsordnung, nicht befolgen von Anweisungen durch das ORGA Team, schwere Verstöße gegen die Veranstaltungsordnung, mutwilliges Beschädigen von fremdem Eigentum oder Gebäuden und Körperverletzung wird mit sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung geahndet. Im Falle eines Ausschlusses wird der Eintrittspreis NICHT zurückerstattet. In besonders schweren Fällen behalten sich das ORGA Team weitere Schritte bis zur Anzeige vor. Jegliches Inventar des Veranstaltungssaales, sowie bewegliche Vermögen und Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. Am PC- Stromnetz ist ausschließlich der Betrieb von PCs und Monitoren erlaubt. Das Inventar des Veranstaltungsgebäudes ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für einen gesitteten und reibungslosen Ablauf der LAN Party zu sorgen. Falls ein Teilnehmer von der LAN Party ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder um die Verunreinigungen Anderer. Des weiteren ist außerhalb des Gebäudes von 22.00 – 8.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.